Bürgergeld e.V.
Verein für solidarisches Wirtschaften
Kölnische Strasse 183, 34119 Kassel
Telefon 0561/ 9 3718 10 oder 05601/ 50 45 06
www.buergerbluete.de
1. Was ist die BürgerBlüte ?
Die BürgerBlüte ist ein regionales Zahlungsmittel auf Gutscheinbasis, das die Kaufkraft an die Region bindet.
2. Wie funktioniert die BürgerBlüte?
Der Kunde tauscht in einer der Ausgabestellen oder durch ein monatliches Abonnement Euro 1 zu 1 gegen BürgerBlüten ein. Der Kunde bestimmt dabei einen gemeinnützigen Verein seiner Wahl, der mit 3% aus dem Regionalbeitrag gefördert und unterstützt werden soll. Die Vereine wiederum werben bei ihren Mitgliedern für die Nutzung der BürgerBlüten . Gefördert werden kann grundsätzlich jeder gemeinnützige Verein, der an der BürgerBlüte teilnimmt. Der Kunde kauft dann mit den Gutscheinen bei einem der teilnehmenden Unternehmen ein. Das Unternehmen bezahlt wiederum Lieferanten und Mitarbeiter in BürgerBlüten. Diese suchen nun ihrerseits wieder nach Unternehmen und Anbietern, die die BürgerBlüten annehmen. Die Kaufkraft fließt nicht in den überregionalen Kapitalmarkt ab. Unternehmen, Produkte aus und Dienstleistungen in Kassel und Umgebung werden automatisch bevorzugt. BürgerBlüten , die nicht weitergegeben werden, können an den Ausgabestellen in Euro rückgetauscht werden. Beim Rücktausch der BürgerBlüten in Euro wird ein Regionalbeitrag in Höhe von 5% plus Mehrwertsteuer erhoben. 3% des Regionalbeitrages gehen an den vom Kunden beim Eintausch ausgewählten gemeinnützigen Verein, die verbleibenden 2% dienen der Deckung der Systemkosten des Bürgergeld e.V. (Herstellung, Logistik und der Verteilung der Gutscheine).
Weil die BürgerBlüten ihren Sinn nur erfüllen wenn sie im Umlauf bleiben , gilt für die Scheine eine Laufzeit von einem Quartal. Am Ende jedes Quartals müssen sie von den jeweiligen BesitzerInnen mit einer Verlängerungsmarke in Höhe von zwei Prozent ihres Wertes für dasnächste Quartal aktualisiert werden. Die Marken sind bei den Ausgabestellen erhältlich. Die Einnahmen dienen zur Finanzierung der Systemkosten.
Es ist also vorteilhaft, die BürgerBlüten bald zu verwenden. Je mehr sie zirkulieren und als Zahlungsmittel eingesetzt werden, desto größer ist der Nutzen für Teilnehmer.
3. Was sind Kosten und Nutzen der BürgerBlüte?
Die Teilnahme an der BürgerBlüte ist für gemeinnützige Organisationen kostenfrei. Wie sehr Sie von der BürgerBlüte profitieren hängt jedoch davon ab, wie sehr Sie die Idee der Regionalwährung Ihren Mitgliedern nahe bringen. Am meisten Nutzen haben gemeinnützige Organisationen erfahrungsgemäß, wenn sie ihre Mitglieder davon überzeugen können, einen festen Monatsbetrag an BürgerBlüten zu abonnieren. Ein Rechenbeispiel: einer gemeinnützigen Organisation gelingt es, 100 Mitglieder (oder andere Förderer) davon zu überzeugen, monatlich 100 € in BürgerBlüten zu tauschen. Dadurch bekommt die Organisation monatlich eine Zuwendung in Höhe von 3% der Tauschsumme; im Beispiel sind das 300 €, macht im Jahr 3.600 €. Die Zuwendung wird in BürgerBlüten ausbezahlt. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die BürgerBlüten selbst zu nutzen, können Sie diese selbstverständlich in € zurücktauschen (abzüglich des Regionalbeitrages) Außerdem ist erwünscht, dass Sie selbst Konzepte entwickeln, wie Sie die BürgerBlüte in Ihrem Organisationsalltag nutzen können. Und wenn Sie mehr BürgerBlüten verwenden können, als Sie bekommen, können Sie ja selbst zu Ihren Gunsten € in BürgerBlüten umtauschen – dadurch bekommen Sie auf Ihre Ausgaben sozusagen gleich einen Vorab-Rabatt von 3%.
Außerdem erhalten Sie folgende Dienstleistungen:
• Als Mitgliedsorganisation der BürgerBlüten sind Sie auf dem Internet-Portal www.buergerbluete.de zu finden und haben die Möglichkeit, dort eine eigene Unterseite zu gestalten
• Sie sind in der Druckversion des Anbieterverzeichnisses gelistet.
• Sie bekommen ein Schild, das Sie als Mitgliedsorganisation der BürgerBlüten ausweist.
Wenn Sie Umsätze in BürgerBlüten machen, entstehen Ihnen Kosten nur dann, wenn Sie die BürgerBlüten nicht rechtzeitig weitergeben (Umlaufimpuls in Höhe von 2% am Quartalsende), der wenn Sie BürgerBlüten in Euro rücktauschen möchten (5 % Regionalbeitrag).
4. Ist die BürgerBlüte rechtlich legitimiert?
Die BürgerBlüte ist ein Gutschein und wird nur von Vereinsmitgliedern verwendet. Damit liegt sie im Rahmen des währungsrechtlich Erlaubten. Sie ist regional und Gemeinwohl orientiert.
5. Wie werden Sie Mitglied, um als gemeinnützige Organisation bei der BürgerBlüte dabei sein ?
Sie geben die ausgefüllte Beitrittserklärung bei einer Ausgabestelle oder postalisch beim Bürgergeld e.V. ab. Einer unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird dann Kontakt zu Ihnen aufnehmen und alles Weitere in die Wege leiten. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit zum Monatsende möglich.
6. Lassen sich BürgerBlüten sparen?
Wir arbeiten an der Entwicklung eines Kontensystems mit Sparmöglichkeit die von der dem Umlaufimpuls befreit ist und keine Zinserträge bringt. Vielleicht ist das zum Start der BürgerBlüte im April 2006 auch schon möglich. Perspektivisch ist angestrebt zinsfreie Kredite in BürgerBlüten zu ermöglichen.
7. Sicherheitsmerkmale
Die vorgesehenen Sicherheitsmerkmale sind vielfältig und leicht zu erkennen. Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter persönlich darüber.
8. Verbuchung und steuerliche Fragen
• Eintausch von BürgerBlüten :
Dieser Vorgang hat keine steuerlichen Konsequenzen und wird hauptsächlich von Verbrauchern durchgeführt. Es handelt sich um eine „erfolgsneutrale Vermögensumschichtung“.
• Sie erhalten BürgerBlüten aus dem Regionalbeitrag:
Die Einnahmen werden steuerlich genau so behandelt, als wären Euro eingenommen worden. In der Buchhaltung wird ein Forderungskonto namens „BürgerBlüten Gutscheine“ eingerichtet. Die Einnahme kommt zu Stande durch eine allgemeine Werbetätigkeit für die BürgerBlüte und kann daher als Provision für eine Leistung gewertet werden, die über das Umfeld des Vereins zustande kommt.
• Sie geben BürgerBlüten aus:
Wenn Sie mit BürgerBlüten Güter oder Leistungen bezahlen oder Gehälter und Prämien an Ihre Mitarbeiter auszahlen, gelten die BürgerBlüten wie Euro. Der Betrag wird vom Forderungskonto „BürgerBlüten - Gutscheine“ ausgebucht.
• Rücktausch der BürgerBlüten in Euro:
Beim Rücktausch erhalten Sie den Betrages abzüglich des Regionalbeitrages von 5% + MwSt. (also z.Z. 5,8%) auf Ihr Girokonto überwiesen. Dieser Vorgang hat keine steuerlichen Konsequenzen (erfolgsneutrale Vermögensumschichtung). Der Betrag wird vom Forderungskonto „BürgerBlüten Gutscheine“ ausgebucht. Des weiteren erhalten Sie eine quittierte Rechnung über den Regionalbeitrag. Die Kosten können als „Werbungskosten“ verbucht werden.
9. Rechtliches
Rechtsträger des Gutscheinsystems ist der Bürgergeld e.V.. Zahlen und Fakten werden regelmäßig aktualisiert und im Internet für alle transparent offen gelegt. Durch die Mitgliedschaft im Verein akzeptieren Sie die Vereinssatzung und die für die BürgerBlüten geltende Gutscheinordnung.
Vereins Info – Stand 17.Februar 2006
Wenn Sie dabei mithelfen möchten, dass die BürgerBlüte so richtig zum Blühen kommt, sind Sie herzlich eingeladen, Ihre Bekannten, die Läden, in denen Sie einkaufen, die Einrichtungen, zu denen Sie Kontakt haben, über die BürgerBlüte zu informieren.
Im Großraum Kassel gibt es ca. 400.000 Menschen und Zehntausende von Geschäften, Betrieben, Initiativen und Organisationen. Diese alle zu erreichen, das kann der Kreis der Initiatorinnen und Initiatoren nur schwer leisten.
Dafür benötigen wir die Mithilfe von so vielen Menschen wie möglich. Verschiedene Informationsmaterialien zum Herunterladen finden Sie hier und auf den anderen Seiten dieser Internetpräsenz.
Die können Sie ausdrucken und weiter geben.
Und wenn Sie sich noch mehr engagieren möchten, sind Sie herzlich zu den Treffen der
Regionalgeldinitiative immer Donnerstags 17:30 Uhr alle 14 Tage im
Anthroposophischen Zentrum, Wilhelmshöher Allee 261 eingeladen.
Bürgergeld e.V.
Verein für solidarisches Wirtschaften
Kölnische Strasse 183, 34119 Kassel
Telefon 0561/ 9 3718 10 oder 05601/ 50 45 06
www.buergerbluete.de
1. Was ist die BürgerBlüte?
Die BürgerBlüte ist ein regionales Zahlungsmittel auf Gutscheinbasis, das die Kaufkraft an die Region bindet.
3. Was sind Kosten und Nutzen der BürgerBlüte?
Der Eintrag in die monatlich aktualisierte Anbieterliste aller teilnehmenden Unternehmen kostet monatlich 5.-Euro (zahlbar auch in BürgerBlüten ).
Dafür erhalten Sie folgende Dienstleistungen:
• Im Web-Portal www.buergerbluete.de erhält der Kunde über die Anbieterliste die Möglichkeit, sortiert nach Alphabet, Ort und Branche Ihr Unternehmen schnell und komfortabel zu finden.
• Sie können eine eigene Unterseite im Web gestalten, auf der Sie Ihr Unternehmen darstellen.
• Sie sind in der Druckversion der Anbieterliste, die regelmäßig neu aufgelegt wird,vertreten.
• Sie können die Rückseite bestimmter BürgerBlüten -Scheine gegen Kostenerstattung als Werbefläche nutzen.
• Sie bekommen ein Schild, das Sie als Mitgliedsunternehmen der BürgerBlüte ausweist.
Wenn Sie Umsätze in BürgerBlüten machen, entstehen Ihrem Unternehmen darüber hinaus Kosten nur dann, wenn Sie die BürgerBlüten nicht rechtzeitig weitergeben (Umlaufimpuls in Höhe von 2% am Ende eines Quartals), oder wenn Sie BürgerBlüten in Euro rücktauschen möchten (5% Regionalbeitrag).
4. Ist die BürgerBlüte rechtlich legitimiert?
Die BürgerBlüte ist ein Gutschein und wird nur von Vereinsmitgliedern verwendet. Damit liegt sie im Rahmen des währungsrechtlich Erlaubten. Sie ist regional und gemeinwohlorientiert.
5. Wie werden Sie Mitglied, um als Anbieter dabei zu sein?
Sie geben die ausgefüllte „Beitrittserklärung als Anbieter“ bei einer Ausgabestelle oder postalisch beim Bürgergeld e.V. ab. Einer unserer MitarbeiterInnen wird den Kontakt zu Ihnen aufnehmen und alles weitere in die Wege leiten. Eine Beendigung der Mitgliedschaft ist jederzeit zum Monatsende möglich.
6. Lassen sich BürgerBlüten sparen?
Wir arbeiten an der Entwicklung eines Kontensystemes mit Sparmöglichkeit, die vom Umlaufimpuls befreit ist und keine Zinserträge bringt. Vielleicht ist das zum Start der BürgerBlüte im April 2006 auch schon möglich. Perspektivisch wird angestrebt, dann auch zinsfreie Kredite in BürgerBlüten zu ermöglichen.
7. Wie handhabe ich Wechselgeld?
BürgerBlüten gibt es in der Stückelung: 1, 2, 5, 10 und 20. Wer mit BürgerBlüten bezahlt nimmt auch BürgerBlüten als Wechselgeld an. Beträge unter 1,- Euro werden in Euro-Cent ausbezahlt.
8. Ausgabestelle werden
Geschäfte mit regelmäßigen Öffnungszeiten können auf Anfrage auch Ausgabestelle für die BürgerBlüten werden. Damit sie alle Fragen rund um die BürgerBlüte beantworten können, gibt es hierzu eine Einweisung. Die Ausgabestelle erzielt für sich eine erhöhte Werbewirksamkeit, weil Publikum in das Geschäft kommt, um BürgerBlüten einzutauschen.
9. Sicherheitsmerkmale
Die Sicherheitsmerkmale sind vielfältig und leicht zu erkennen. Wir informieren Sie und Ihre Mitarbeiter persönlich darüber.
10. Verbuchung und steuerliche Fragen
• Eintausch von BürgerBlüten :
Dieser Vorgang hat keine steuerlichen Konsequenzen und wird hauptsächlich von den Kunden durchgeführt. Es handelt sich um eine „erfolgsneutrale Vermögensumschichtung“.
• Das Unternehmen macht Umsatz in BürgerBlüten :
Dieser Vorgang wird steuerlich genauso behandelt, als wären Euro eingenommen worden. In der Buchhaltung wird ein Forderungskonto namens „BürgerBlüten -Gutscheine“ eingerichtet.
• Das Unternehmen gibt BürgerBlüten aus:
Wenn Sie mit BürgerBlüten Lieferanten bezahlen, Gehälter oder Prämien an Ihre Mitarbeiter auszahlen, sie privat entnehmen oder spenden, gelten die BürgerBlüten wie Euro. Der Betrag wird vom Forderungskonto „BürgerBlüten -Gutscheine“ ausgebucht.
• Rücktausch der BürgerBlüten in Euro:
Beim Rücktausch erhält der Unternehmer den Betrag abzüglich des Regionalbeitrags von 5% + MwSt. (also z. Z. 5,8%) auf sein Girokonto überwiesen. Dieser Vorgang hat keine steuerlichen Konsequenzen (erfolgsneutrale Vermögensumschichtung). Der Betrag wird vom Forderungskonto „BürgerBlüten - Gutscheine“ ausgebucht. Des weiteren erhält der Anbieter eine quittierte Rechnung über den Regionalbeitrag. Die Kosten können als „ Aufwand für Marketing“ verbucht werden.
11. Rechtliches
Rechtsträger des Gutscheinsystems ist der Bürgergeld e.V.. Zahlen und Fakten werden regelmäßig aktualisiert und im Internet für alle transparent offen gelegt. Durch Mitgliedschaft im Verein akzeptieren Sie die Vereinssatzung und die für die BürgerBlüten geltende Gutscheinordnung. Die Anbieter achten auf die Gültigkeit der Gutscheine und prüfen deren Echtheit.
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