KonsumentInnen tauschen Euro im Verhältnis 1:1 gegen BürgerBlüten ein. Mit diesen können sie bei den teilnehmenden Unternehmen Güter und Leistungen erwerben. Gewerbetreibende verwenden die BürgerBlüten selbst als KonsumentInnen oder für Betriebsausgaben innerhalb des Gutschein-Netzwerks.
Weil die BürgerBlüten im Umlauf bleiben sollen, gilt eine Laufzeit von drei Monaten: Am Ende jedes Quartals werden sie von den jeweiligen BesitzerInnen mit einer Verlängerungsmarke in Höhe von zwei Prozent ihres Wertes aktualisiert. Es ist also vorteilhaft, die BürgerBlüten bald zu verwenden. Je mehr sie zirkulieren und als Zahlungsmittel eingesetzt werden, desto größer ist der Nutzen für alle.
AnbieterInnen, dieBürgerBlüten haben, die sie nicht selbst verbrauchen, können diese in Euro zurücktauschen. Dabei wird ein Regionalbeitrag von 5% fällig: 3% gehen als Unterstützung an die gemeinnützigen Vereine und Projekte, die an dem Netzwerk teilnehmen, 2% tragen zur Kostendeckung des Gutscheinsystems bei.
Die gegen BürgerBlüten eingetauschten Euro werden durch den Verein Bürgergeld e.V. auf einem Rücklagenkonto verwaltet. Die umlaufenden BürgerBlüten sind so immer zu 100% durch die Euro-Rücklage gedeckt und können jederzeit abzüglich des Regionalbeitrags in Euro umgetauscht werden.
In naher Zukunft soll ein Kontensystem für die BürgerBlüten etabliert werden, so dass normale Kontovorgänge wie Überweisungen etc. möglich werden.
Mittelfristig soll die Möglichkeit geschaffen werden, zinslose Kredite in BürgerBlüten innerhalb des TeilnehmerInnenkreises zu vergeben.
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